Allgemeine Geschäftsbedingungen
CB CORPORATE TRUCKS
Allgemeine Geschäftsbedingungen für gebrauchte Kraftfahrzeuge
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für den Verkauf und Ankauf gebrauchter Nutzfahrzeuge (B2B)
I. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
Mit Verbrauchern werden keine Verträge geschlossen.
2. Vertragsgegenstand ist der Verkauf gebrauchter Nutzfahrzeuge.
3. Fahrzeuge werden im Ist-Zustand, wie besichtigt, probegefahren und getestet, verkauft.
II. Vertragsschluss / Angebote
1. Angebote, Proforma-Rechnungen und Rechnungen des Verkäufers sind, sofern nicht ausdrücklich anders
angegeben, nur 24 Stunden gültig. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein vollständiger Zahlungseingang, verlieren diese
ihre Gültigkeit.
2. Ein Kaufvertrag kommt ausschließlich durch schriftliche Annahme oder Lieferung zustande.
3. Handelsübliche Abweichungen sind zulässig, soweit sie den Käufer nicht unzumutbar benachteiligen.
III. Kaufpreis / Zahlungsbedingungen
1. Preise verstehen sich ab Standort des Fahrzeugs, netto zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
2. Nebenkosten (Transport, Überführung, Zoll etc.) trägt der Käufer.
3. Der Kaufpreis ist – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
4. Bei Verzug ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen (5 % über Basiszinssatz) zu berechnen und das Fahrzeug
anderweitig zu veräußern.
IV. Abnahme / Standgebühren
1. Der Käufer ist verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb von 10 Tagen nach Bereitstellungsanzeige abzunehmen.
2. Erfolgt keine Abnahme, ist der Verkäufer berechtigt, Standgebühren in Höhe von 10 € pro Tag sowie Verzugszinsen
(5 % über Basiszinssatz) zu verlangen.
3. Ab Bereitstellung trägt der Käufer das volle Risiko für Schäden (z. B. Hagel, Vandalismus, Diebstahl).
V. Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur vollständigen Zahlung bleibt das Fahrzeug Eigentum des Verkäufers.
2. Der Verkäufer behält bis dahin die Zulassungsbescheinigung Teil II.
3. Der Käufer darf das Fahrzeug während des Eigentumsvorbehalts nicht veräußern oder Dritten Nutzungsrechte
einräumen.
4. Kosten der Rücknahme trägt der Käufer; pauschal 5 % des Verwertungserlöses, vorbehaltlich höherer oder
niedrigerer Nachweise.
VI. Sachmängel / Gewährleistung
1. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung.
2. Der Käufer ist verpflichtet, das Fahrzeug unverzüglich nach Übergabe zu untersuchen und erkennbare Mängel
innerhalb von 5 Werktagen schriftlich zu rügen (§§ 377, 381 HGB).
3. Bei verspäteter Rüge gilt die Ware als genehmigt.
4. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
VII. Haftung
1. Haftung des Verkäufers ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
2. Unberührt bleibt die Haftung bei Arglist, Garantie, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem
Produkthaftungsgesetz.
3. Persönliche Haftung von Erfüllungsgehilfen/Mitarbeitern für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
VIII. Lieferung / Transport / Überführung
1. Lieferung und Überführung erfolgen auf Gefahr und Kosten des Käufers.
2. Die Gefahr geht mit Übergabe an Spediteur, Frachtführer oder sonstige Transportpersonen auf den Käufer über.
3. Erfolgt Überführung durch Mitarbeiter des Verkäufers, gilt dasselbe.
4. Versicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Käufers.
IX. Export / Kaution / Umsatzsteuer
1. Bei Verkäufen ins EU-Ausland oder in Drittländer wird der Kaufpreis zunächst zzgl. deutscher Umsatzsteuer
berechnet.
2. Der Käufer muss alle erforderlichen Nachweise (z. B. Gelangensbestätigung, Ausfuhrpapiere, Frachtbelege)
vollständig und fristgerecht einreichen.
3. Der Verkäufer ist berechtigt, eine Kaution in Höhe der Umsatzsteuer einzubehalten.
4. Nach Vorlage der Nachweise wird die Kaution zurückerstattet.
5. Erfolgt die Vorlage nicht, ist der Verkäufer berechtigt, die Kaution einzubehalten und zusätzlich eine
Bearbeitungsgebühr von mindestens 10 % der nachzuzahlenden Umsatzsteuer zu erheben.
X. Anzahlungen / Restzahlungen
1. Anzahlungen müssen innerhalb von 14 Tagen durch die Restzahlung ergänzt werden.
2. Erfolgt keine vollständige Zahlung, kann der Verkäufer Standgebühren verlangen, nach Nachfrist vom Vertrag
zurücktreten und das Fahrzeug anderweitig verkaufen.
3. In diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, die Anzahlung als pauschalen Kostenersatz einzubehalten.
XI. Reservierungen
1. Reservierungen sind nur in Schriftform wirksam. Mündliche Reservierungen sind unverbindlich.
2. Reservierungen gelten, sofern keine andere Uhrzeit vereinbart wurde, bis 12:00 Uhr am Reservierungstag. Danach
erlöschen sie automatisch.
3. Erfolgt keine Abnahme, ist der Verkäufer berechtigt, mindestens 10 % des Kaufpreises zuzüglich der geleisteten
Anzahlung als Schadensersatz einzubehalten.
4. Weitergehende Ansprüche (z. B. Standgeld, höherer Schaden) bleiben unberührt.
XII. Ankauf durch den Händler / Unterlagenpflicht
1. Beim Ankauf von Fahrzeugen durch den Verkäufer (Händler) ist der Vertragspartner verpflichtet, alle zum Fahrzeug
gehörenden Unterlagen (Zulassungsbescheinigungen, COC, Ausfuhrpapiere etc.) innerhalb von 7 Kalendertagen
nach Zahlungseingang beim Verkäufer einzureichen.
2. Erfolgt die Übergabe der Unterlagen nicht fristgerecht, ist der Verkäufer berechtigt, eine Vertragsstrafe von
mindestens 10 % des Kaufpreises zu verlangen.
3. Weitergehende Schadensersatzansprüche (z. B. entgangene Verkäufe, Standtage) bleiben unberührt.
XIII. Probefahrten mit roten Händlerkennzeichen
1. Probefahrten mit roten Händlerkennzeichen erfolgen ausschließlich auf Risiko des Käufers/Fahrers.
2. Der Käufer/Fahrer haftet für sämtliche Schäden, Unfälle, Pannen, Bußgelder oder sonstige Kosten während der
Probefahrt.
3. Für Schäden am Fahrzeug oder aus der Probefahrt resultierende Ansprüche gilt eine Selbstbeteiligung von
mindestens 2.500 € pro Schadensfall.
4. Der Käufer/Fahrer stellt den Verkäufer von Ansprüchen Dritter frei.
5. Haftung des Verkäufers besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
XIV. Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht
Der Käufer darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder Zahlungen
zurückbehalten.
XV. Höhere Gewalt
Der Verkäufer haftet nicht für Lieferverzögerungen oder Leistungsausfälle aufgrund höherer Gewalt (z. B.
Naturkatastrophen, Pandemien, Streiks, behördliche Maßnahmen), die außerhalb seines Einflussbereichs liegen.
XVI. Erfüllungsort / Gerichtsstand / Recht
1. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist der Sitz des Verkäufers.
2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Verkäufers.
3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.